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Neues Mediengesetz in Niedersachsen beschlossen

Neues Mediengesetz in Niedersachsen beschlossen


Am 23.2.2022 wurde im niedersächsischen Landtag über ein geändertes Mediengesetz für Niedersachsen abgestimmt. Jens Nacke von der Partei (CDU) betonte, dass man im Landtag jedenfalls aus der Sicht von der Partei (CDU) immer noch der Meinung sei, dass DAB Plus eine Übergangstechnologie ist. Aber wenn es diese Technologie gibt, dann muss man natürlich den privaten Anbietern, den Radiosendern, aber auch den Bürgersendern die Möglichkeit geben, auch in diesem Bereich teilzunehmen. Insofern ist es richtig und gut, dass wir auf den entsprechenden Plattformen jetzt diese Möglichkeit schaffen, für alle Beteiligten. Deswegen war es auch wichtig, das Gesetz jetzt zügig auf den Weg zu bringen. Eine dringende Bitte von den Radiosendern, um hier auch Platz zu schaffen für die Bürgersender. Die Kosten dafür trägt die Landesmedienanstalt. Jens Nacke von der (CDU) betonte, dass der Übergang von DAB Plus in Angebote führen würde, die im Internet stattfinden. An der Stelle hätte er sich von den Bürgersendern sowie den Vertretern, die an den Landtag herangetreten sind, etwas mehr Mut gewünscht und stellte infrage, ob eine terrestrische Verbreitung für Bürgersender überhaupt nötig wäre. Wenn es nach der (CDU) geht, würde es völlig ausreichen, wenn Bürgersender im Internet senden würden, was die Zukunft des Radios sei, so Jens Nacke von der Partei (CDU) weiter. Diesem Antrag wurde aber entsprochen, sodass es bei dem Thema keine Änderung im Mediengesetz gibt. Mit dem neuen Mediengesetz sind nun auch in Niedersachsen die Weichen gestellt für DAB Plus Multiplexe mit Privatsendern.

Link zur Sitzung vom  2022-02-23 - TOP-Nr. 6: 

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