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Bundesländer wollen DAB Plus nicht abschalten

Bundesländer wollen DAB Plus nicht abschalten


Im Bezug auf eine Petition von Nico Kutzner und dem Verein Karoradio Verein für Telekommunikation aus Hamburg hat sich herausgestellt, dass die Bundesländer DAB Plus nicht abschalten wollen. Dies ging aus den Antworten bezüglich einer Petition für den Erhalt von DAB Plus aus dem Jahr 2019 hervor. Nachdem die FDP 2019 einen Antrag zur Einstellung von DAB Plus in den niedersächsischen Landtag eingebracht hat, ist die Nutzung von DAB Plus weiter gestiegen, sodass von einer Abschaltung nicht mehr die Rede ist. Jedoch erfolgt ein Umstieg von UKW auf DAB Plus marktgetrieben. So hatte sich das Europäische Parlament 2018 klar zu DAB Plus bekannt und Radiogeräte in Neuwagen müssen seit 2021 Digitalradio empfangen können. Zudem wurde am 31.7.2019 beschlossen, dass neue, höherwertige Radiogeräte den Empfang digitalen Hörfunks ermöglichen müssen. Die Zuweisung des ersten bundesweiten DAB Plus Multiplex wurde bis 2035 verlängert. Zudem startete im Jahr 2020 der 2. Bundesmux. Damit wird in allen Bundesländern für die Hörerschaft der Empfang der Hörfunkprogramme über DAB Plus langfristig gesichert. Die Gesetzgebungskompetenz für den Rundfunk liegt in Deutschland entsprechend Artikel 70 Absatz 1 Grundgesetz bei den Ländern. In Brandenburg werden aktuell drei DAB Plus Blöcke bzw. Multiplexe ausgestrahlt. Hinzu kommen die bundesweiten Multiplexe auf den Kanälen 5C sowie 5D. Die Empfangbarkeit der rbb-Programme soll durch einen weiteren Sendernetzausbau in Richtung einer nahezu vollständigen DAB Plus Versorgung verbessert werden. Für den privaten Multiplex auf dem Kanal 12D ist ein weiterer Ausbau gewünscht. Es liegt jedoch nahe, dass sich der Netzausbau für private Veranstalter erst mit einem weiteren Anstieg der Digitalradionutzung wirtschaftlich rechtfertigen lässt. In Baden-Württemberg wird das Sendernetz für Digitalradio weiterhin zügig ausgebaut. Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg fördert die Digitalisierung des Hörfunks aus dem ihr zustehenden Anteil an Rundfunkbeitragsmitteln, mit dem Ziel, den landesweiten Multiplex weiter auszubauen, um möglichst flächendeckend den digitalen Empfang privater Hörfunkprogramme zu ermöglichen. Bayern leistet seit 2017 als einziges Bundesland eine finanzielle Förderung für die technische Verbreitung von digitalen privaten Hörfunkprogrammen. Zudem hat Bayern deutschlandweit das größte und vielfältigste Radioangebot und es können nahezu doppelt so viele Sender wie in allen anderen Bundesländern empfangen werden. Bayern setzt sich seit Jahren erfolgreich für die Radioverbreitung über DAB Plus ein und wird dieses Engagement fortführen. In NRW werden die Rahmenbedingungen für ein vielfältiges und zukunftsfähiges Radio und ein wirtschaftlich tragfähiger Lokalfunk im digitalen Zeitalter geschaffen. Erste konkrete Schritte zur Umsetzung sind bereits erfolgt. Die Landesmedienanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat am 22.3.2019 eine einheitliche landesweite Bedeckung für Hörfunk im DAB Plus Standard und zusätzlich eine regionalisierte Bedeckung mit fünf oder sechs Regionen für Hörfunk im DAB Plus Standard angemeldet. So gibt es seit 2021 einen digitalen Multiplex mit Privatsendern über DAB Plus in Nordrhein-Westfalen. Mit dem 17. Rundfunkänderungsgesetz im Frühjahr 2019 sind die Kriterien für die Versorgung mit lokalen, regionalen oder landesweiten journalistischen Inhalten und einem möglichst flächendeckenden Angebot in Nordrhein-Westfalen geschaffen wurden. Der in Nordrhein-Westfalen derzeit vom WDR betriebene DAB Plus Pilot wurde zu Beginn des Jahres 2020 in den Regiebetrieb überführt und steht seit dem für den WDR vollständig zur Verfügung. Die Freie und Hansestadt Hamburg setzte sich seit vielen Jahren dafür ein, dass sich DAB Plus am Markt etablieren kann. Hamburg schaffe dafür insbesondere die nötigen Rahmenbedingungen für den Einsatz von DAB Plus, indem sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den für den privaten Rundfunk zuständigen Landesmedienanstalten die notwendigen Frequenzkapazitäten zuweise. So gibt es in Hamburg bereits einen Multiplex mit Privatsendern über DAB Plus. Ein zweiter Multiplex ist bereits in Planung, aber der Sendestart verzögert sich leider durch eine Klage von einem unterlegenden Anbieter. Auch im Saarland schreitet der Transformationsprozess im Digitalradio weiter voran. So gibt es mittlerweile auch im Saarland einen Multiplex mit Privatsendern. In einem Brief vom Landtag des Saarlandes vom 4.9.2019 heißt es, dass die unterschiedlichen Verbreitungswege nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Viel mehr bedarf es einer hybriden Strategie zur digitalen und zukunftsgerechten Weiterentwicklung des Radios, bei welcher der Erhalt einer eigenständigen Infrastruktur für die Rundfunkübertragung auch weiterhin von Bedeutung sein wird. Außerdem teilte der Ausschuss für Eingaben des Saarlandes am 31.7.2019 mit, dass sich DAB Plus im restlichen Europa als digital-terrestrischer Verbreitungsstandard herausgebildet hat. Das Bundesland Rheinland-Pfalz ist auch nach wie vor überzeugt, dass DAB Plus die Zukunft des digitalen Hörfunks ist. Laut einer Aussage der Staatskanzlei in einem Brief vom 30.8.2019 hätte sich Europa beim Hörfunk mehrheitlich für DAB Plus entschieden. Hörfunk bedarf allerdings einer sehr guten Flächenversorgung sowie Verfügbarkeit, die auf die absehbare Zeit über 5G nicht gegeben ist. Zudem braucht der Hörfunk einen niederschwelligen Zugang zum Teilnehmer und dies zu kalkulierbaren Kosten. Bei einer Verbreitung über 5G würden zusätzlich zu den Kosten der Programmanbieter für die Verbreitung auch bei den Hörerinnen und Hörern Kosten für die Datennutzung anfallen. Das Internetradio kann daher laut Aussage der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in einem Brief vom 30.8.2019 im Bezug auf meine Petition für den Erhalt von DAB Plus vom 20.7.2019 Erachtens grundsätzlich nur ein zusätzliches Angebot sein, wird aber DAB Plus aus vielerlei Gründen nie ersetzen können. So setzte sich Rheinland-Pfalz weiterhin für DAB Plus ein. Zudem setzt das Bundesland sich dafür ein, dass künftig alle landesweiten privaten Hörfunkanbieter über DAB Plus senden. Eine Lösung sei bereits absehbar auch für die lokalen Antenne-Radios, damit diese künftig in den Oberzentren über DAB Plus senden können. Das Land Sachsen-Anhalt setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass die Verbreitung von Hörfunk über den Digitalradiostandard DAB Plus möglich ist und verbessert wird. In Sachsen-Anhalt nutzen sowohl die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als auch die privaten Hörfunkveranstalter DAB Plus als Verbreitungsweg für ihre Programme. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbindet die Kommission für den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten (KEF=, mit dem Umstieg auf DAB Plus langfristig die Erwartung, deutlich niedrigere Verbreitungskosten zu haben als dies heute bei UKW der Fall ist. In § 34 Absatz 1 Satz 1 des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist zudem festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2026 die terrestrische Übertragung von Rundfunkprogrammen und Telemedien in Sachsen-Anhalt ausschließlich in digitaler Technik erfolgt. UKW wird damit langfristig nicht weiter als Verbreitungsweg zur Verfügung stehen. Aus den in der Petition genannten Gründen des notwendigen weiteren Ausbaus der Mobilfunknetze und der Notwendigkeit, im Katastrophenfall unabhängig von Mobilfunknetzen große Teile der Bevölkerung zu erreichen, ist ein terrestrischer Verbreitungsweg für Hörfunk neben dem Mobilfunknetz jedoch auch langfristig erforderlich. Der Landtag aus Schleswig-Holstein wollte sich zu der Petition nicht äußern, weil der Schleswig-Holsteinische Landtag der Meinung ist, dass die Zuständigkeit des Petitionsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages nicht begründet sei, sondern diejenige des Petitionsausschusses des niedersächsischen Landtages. Wenigstens gibt es in Schleswig-Holstein einen Testbetrieb für private Radiosender, die über DAB Plus senden wollen. Der NDR ist in Schleswig-Holstein auch über DAB Plus zu empfangen und baut sein Netz stetig weiter aus. Die Hauptstadt Berlin setzt sich auch seit vielen Jahren dafür ein, dass sich DAB Plus am Markt etablieren kann. Für die Zukunft soll nach derzeitigem Stand an der Unterstützungspraxis festgehalten werden; eine Beendigung der Unterstützung von DAB Plus ist nicht geplant. Dies teilte mir die Senatskanzlei in einem Brief am 23.7.2019 mit. Diese Einschätzung wird von allen Landesregierungen geteilt, wie sich aus dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 6.7.2019 ergib. Gleichzeitig betrachtet Berlin aufmerksam die weiteren technischen Entwicklungen und die Einführung des 5G-Standards und wird zu gegebener Zeit in Abstimmung mit den anderen Ländern notwendige Konsequenzen für das System der Verbreitungswege von Rundfunk ziehen. Der Petitionsausschuss vom Landtag in Mecklenburg-Vorpommern teilte mir in einem Brief auf mein Schreiben vom 17.6.2019 mit: DAB Plus sei eine terrestrische Übertragungstechnik für digitale Radioprogramme. Grundsätzlich obliege es allein den Rundfunkveranstaltern, zu entscheiden, ob sie diese Technik nutzen wollen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk nutze DAB Plus im Rahmen des bundesweit abgestimmten Ausbauszenarios. Im Jahr 2019 gab es deutschlandweit rund 250 regional unterschiedlich empfangbare DAB Plus Programme, 2006 seien es noch 100 gewesen. Künftig gibt es für den Bundesmux 137 Senderstandorte. In Mecklenburg-Vorpommern sind über DAB Plus lediglich die Programme des Norddeutschen Rundfunk sowie die bundesweiten Multiplexe zu empfangen. Der NDR verbessert auch in Mecklenburg-Vorpommern stetig den Empfang und führt den Ausbau somit weiter fort. Die privaten Veranstalter in Mecklenburg-Vorpommern würden auf UKW und im digitalen Bereich ausschließlich auf die IP-basierte Übertragung ihrer Inhalte setzen. Bis dato und für längere Zeit noch dürfte die UKW-Verbreitung, dies würden die privaten Hörfunkveranstalter in Mecklenburg-Vorpommern immer wieder betonen, weiter unabdingbar sein, da es aktuell das einzig funktionierende Geschäftsmodell sei, mit dessen Erlösen die Investitionen für den Aufbau einer digitalen Übertragungszukunft erwirtschaftet werden können. Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) in Mecklenburg-Vorpommern zuständig für hoheitliche Aufgaben im Bereich der Rundfunktechnik lote derzeit Möglichkeiten aus, die Privatsender bei den DAB Plus Verbreitungskosten zu unterstützen. In Bremen wird auch auf DAB Plus gesetzt. Die Bundesweiten Multiplexe sowie Radio Bremen sind in Bremen und Bremerhaven über DAB Plus zu empfangen. Außerdem gibt es in Bremen auch einen Multiplex mit Privatsendern für Bremen und Bremerhaven. Wie der sächsische Landtag am 2.6.2021 in einem Brief mitteilte, ist ein konkretes UKW-Abschaltdatum derzeit nicht geplant. Angesichts ihrer unternehmerischen Freiheit (s. o.) sollte diese Entscheidung nur gemeinsam mit den Veranstaltern gefällt werden. Wie die Senatskanzlei in einem Brief vom 8.7.2019 mitteilte, ist das digitale Radio der UKW Technik in wesentlichen Belangen überlegen. Zugleich ist eine dementsprechende, zuverlässige Abdeckung durch Internetverbindungen nicht absehbar. Eine  Entscheidung kann nur gemeinsam mit den Veranstaltern gefällt werden. Die niedersächsische Landesregierung würde ein mögliches Abschalten der analogen Terrestrik entsprechend der Landtagsentschließung unter Berücksichtigung der Interessen der Hörerinnen und Hörer sowie der betroffenen Unternehmen kritisch hinterfragen. Bei unveränderten Rahmenbedingungen würde sie sich gegen einen solchen Schritt aussprechen. In der Rundfunkkommission der Länder sind jedoch nur einstimmige Beschlüsse möglich. Es ist derzeit nicht ansatzweise erkennbar, dass sich für den niedersächsischen Vorschlag eine Mehrheit finden lässt. Vielmehr gab es in der genannten Sitzung ausdrücklich gegenteilige Äußerungen aus dem Kreise der Bundesländer. In Sachsen haben in letzter Zeit mehrfach private Rundfunkveranstalter Interesse zur Ausstrahlung von Radio über DAB Plus gezeigt. Mehrere Versuchsausstrahlungen liefen in Sachsen und wurden zum Teil in den Regelbetrieb übergeführt. In Niedersachsen ist dies noch nicht der Fall. In einem Brief vom 2.7.2019 teilte mir die Präsidentin des niedersächsischen Landtages – Landtagsverwaltung, mit, dass Radio in Deutschland noch immer zu 92 % UKW bedeutet und nur etwa 10 % der Rundfunkhörer ein Digitalradio besitzen bzw. benutzen, ohne dass sich das digital-terrestrische Radio bislang am Markt nachhaltig etablieren konnte. Deswegen wird die Entwicklung und Verbreitung von digitalen Übertragungsstandards für terrestrischen Radioempfang seit mehr als 20 Jahren aufseiten des öffentlich-rechtlichen Hörfunks mit hohen Beiträgen aus dem Rundfunkbeitrag gefördert. Wer in Deutschland die Vorteile des digitalen Radios nutzen will, kauft sich meist keinen neuen Rundfunkempfänger, sondern wechselt stattdessen auf Radio via Internet über das bereits vorhandene Gerät wie Smartphone, Smart Speaker, Tablet PC, Laptop oder PC. Radio via Internet wird von rund 38 % der Bevölkerung gehört, bei den 14- bis 29-Jährigen sind es fast 60 %. Das meistgenutzte Gerät für den Online-Audiokonsum ist das Smartphone mit 70 %. Bereits 6 % der Online Audionutzung erfolgt über sogenannte Smart Speaker. Dennoch sind durch das Festhalten an DAB Plus alle Hörfunkanbieter gezwungen, in eine Technologie zu investieren, die nur für den Übergang dient. Für private Hörfunksender ist die gleichzeitige Ausstrahlung über UKW und DAB Plus (sogenanntes Simulcast) kostenintensiv und somit wirtschaftlich nicht vertretbar. Die Zukunft des Radios ist nicht auf einen Radioübertragungsweg beschränkt. Radio ist technologieneutral zu betrachten und muss dort empfangbar sein, wo die Hörer sind.




Der Landtag bittet daher die Landesregierung,




1. sich konsequent zusammen mit dem Bund, anderen Ländern sowie den privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern für einen marktgerechten Übergang in eine digitale Radiozukunft einzusetzen und ein klares, abgestimmtes Konzept zu erarbeiten,




2. sich gegen ein UKW-Abschaltdatum auszusprechen und




3. sich innerhalb des Systems von Rundfunkauftrag und Finanzierung für eine Beendigung von DAB Plus zugunsten des Aufbaus zukunftsoffener Technologien, wie z. B. des 5-G-Standards, einzusetzen.




Antrag der FDP-Fraktion „Für eine digitale Radiozukunft“. Der Antrag wurde als Drucksache 18/1955 behandelt.



Am 23.2.2022 wurde im niedersächsischen Landtag über ein geändertes Mediengesetz für Niedersachsen abgestimmt. Jens Nacke von der Partei (CDU) betonte, dass man im Landtag jedenfalls aus der Sicht von der Partei (CDU) immer noch der Meinung sei, dass DAB Plus eine Übergangstechnologie ist. Aber wenn es diese Technologie gibt, dann muss man natürlich den privaten Anbietern, den Radiosendern, aber auch den Bürgersendern die Möglichkeit geben, auch in diesem Bereich teilzunehmen. Insofern ist es richtig und gut, dass wir auf den entsprechenden Plattformen jetzt diese Möglichkeit schaffen, für alle Beteiligten. Deswegen war es auch wichtig, das Gesetz jetzt zügig auf den Weg zu bringen. Eine dringende Bitte von den Radiosendern, um hier auch Platz zu schaffen für die Bürgersender. Die Kosten dafür trägt die Landesmedienanstalt. Jens Nacke von der (CDU) betonte, dass der Übergang von DAB Plus in Angebote führen würde, die im Internet stattfinden. An der Stelle hätte er sich von den Bürgersendern sowie den Vertretern, die an den Landtag herangetreten sind, etwas mehr Mut gewünscht und stellte infrage, ob eine terrestrische Verbreitung für Bürgersender überhaupt nötig wäre. Wenn es nach der (CDU) geht, würde es völlig ausreichen, wenn Bürgersender im Internet senden würden, was die Zukunft des Radios sei, so Jens Nacke von der Partei (CDU) weiter. Diesem Antrag wurde aber entsprochen, sodass es bei dem Thema keine Änderung im Mediengesetz gibt. Mit dem neuen Mediengesetz sind nun auch in Niedersachsen die Weichen gestellt für DAB Plus Multiplexe mit Privatsendern.

Quelle: Karoradio Verein für Telekommunikation




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